Teil- oder Vollkaskoversicherung ...?

Die Teil- sowie die Vollkaksoversicherung sind reine Schadenversicherungen. Verzichten Sie nicht auf eine Kaskoversicherung.

Entscheiden Sie sich für eine Teilkasko oder als Neuwagenbesitzer auf jeden Fall für eine Vollkasko. Diese schützt Sie als Fahrzeugbesitzer, Halter und Fahrer vor dem entschadenen Schaden - egal wie er verursacht wurde.

Dabei sind versichert: Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges und der an ihm befestigten Teile und ausgewiesene Zubehörteile.

 

nach obenDie Voll- und Teilkasko leistet in folgenen Schadensfällen ...

Enscheiden Sie sich für eine Teilkaksoversicherung, reicht Ihnen als Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz, der nur Gefahren - ohn Unfallrisiko und Vandalismusschäden - absichert:

  • Unwetter durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen
  • Brand, Explosion und Kabelkurzschluss
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen, z. B. Radio)
  • Schäden durch Marderbisse an Kabeln, Schläuchen und Leitungen

Mit einer Vollkaskoversicherung decken Sie folgende wichtige Risiken zusätzlich ab:

  • Unfälle, die selbst verschuldet sind
  • Unfälle, bei denen kein Unfallverursacher festgestellt werden konnte
  • Schäden durch Vandalismus, durch mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung des versicherten PKW durch Fremde

Der Versicherungsschutz besteht europaweit.

 

nach obenWelche Extraleistungen können versichert werden ...

Von den Versicherungsgesellschaften werden inzwischen Schutzpakete angeboten. Dadurch können Sie als Kunde bestimmte Risiken ausschließen oder zusätzliche Leistungen mitversichern.

Informieren Sie sich unbedingt, welche Leistungen in Ihrem Vertrag angeboten werden oder welche Risiken Sie zusätzlich absichern können.

 

nach obenKönnen Sie mit Beitragsnachlässen rechnen?

Die meisten Nachlässe bekommt man auf Rabatte. Beachten Sie auf jeden Fall:
Wenn Sie Rabatte nutzen, müssen die Bedingungen durch Sie erfüllt werden.

Sparen Sie Beiträge mit einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung im Schadensfall.

  • Je jöher die Selbstbetiligung ausfällt, um so geringer sind die Versicherungsprämien. Die Kasko wird z. B. mit 150 Euro, 325 Euro, 500 Euro angeboten. Es gilt in jedem Falle: Der vereinbarte Versicherungsschutz bleibt bestehen.
 

nach obenHausrat oder Kasko?

Ab in den Urlaub - voll bepackt mit Dachbox, Gepäckstücken, Fotoapparat ...

Doch welche Versicherung haftet eigentlich bei Diebstahl?

  • Wenn aus einem verschlossenen Fahrzeug z. B. das Gepäck, Fotoapparat oder Ihr Handy gestoheln wird, ist das in der Regel kein Fall für die Kaskoversicherung.
  • Diesen Schaden übernimmt die Hausratversicherung bis zur vertraglich festgelegten Summe bei Einbruchdiebstahl - natürlich auch auf Reisen.
  • Skiausrüstungen sind zwar ebenfalls über die Hausrat versichert - aber meist nicht der Diebstahl vom Skiträger oder das Abstellen der Ski vor der "Hütte".
    Tipp: Bei hochwertiger Wintersportausrüstung schließen Sie besser eine Spezialversicherung dafür ab. Diese kommt auch bei Skibruch auf.